Kosten

Kosten­übernahme über die Eingliederungs­hilfe


 

Eltern können bei den örtlichen Jugend- oder Sozialämtern einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen, wenn eine Diagnose bzw. ein Pflegegrad vorliegt.

Die Leistungen können entweder vom Sozialamt (§54 SGB XIII) oder vom Jugendamt (§ 35a SGB) übernommen werden.

Gern unterstützen wir Sie bei den Anträgen.

Gesetzliche Kranken­kassen


 

Eine Kostenerstattung oder Kostenbeteiligung durch die gesetzliche Krankenkasse ist durchaus in Einzelfällen möglich.

Hier empfiehlt es sich, mit dem Leistungsträger vor Beginn der Behandlung / Förderung Kontakt aufzunehmen.

Private Kranken­versicherungen


 

Bei Vollversicherung in einer Privaten Krankenversicherung (PKV) werden die Kosten für Heilpraktiker-Psychotherapie zumeist, aber je nach Versicherung in unterschiedlicher Höhe, bezuschusst. Auch darüber gilt es sich vorab zu informieren.

Stornierungen


 

Bitte beachten Sie: Ein verbindlich gebuchter Termin muss bei Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher telefonisch abgesagt werden. Die gesetzliche Grundlage ist § 615 BGB, nach dem man eine gebuchte Leistung bezahlen muss, auch wenn man sie dann doch nicht in Anspruch nimmt.

Bei sehr kurzfristigen Absagen erlauben wir uns die Erhebung einer Ausfallgebühr.